Artikel 33 der REACH-Verordnung

REACH-Artikel-33-Erklärungen

REACH („Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“) ist eine europäische Verordnung zur Regulierung von Chemikalien. 

Die Husqvarna Group stellt Informationen über Stoffe bereit, die von der Europäischen Chemikalienagentur als Kandidaten für Anhang XIV von REACH (die sogenannte Kandidatenliste) in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent in Artikeln identifiziert wurden. 

Die Husqvarna Group führt in enger Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten ständige und fortlaufende Kontrollen des Inhalts von Produkten und anderen Artikeln durch, um stets die neuesten Informationen liefern zu können.

Stand: September 2024